Krankenkassen dürfen nach Ansicht eines Gutachters am obersten EU-Gericht ihre Versicherten nicht mit unlauterer Werbung in die Irre führen. Zwar dienten die Leistungen der Kassen dem Allgemeininteresse, erklärte der Gutachter des Europäischen Gerichtshofs am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache C-59/12). Aber wenn sie kommerzielle Werbeanzeigen veröffentlichten, müssten die Kassen wie normale Gewerbetreibende behandelt werden - und dürften damit die...