Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 9. Juli 2015, einen Gesetzentwurf beschlossen, der Hunderte privater Rettungsdienstunternehmen in Deutschland künftig vom Rettungsdienst ausschließen soll. An deren Stelle sollen exklusiv nur noch die vier Hilfsorganisationen Rotes Kreuz, Malteser, Johanniter und Arbeiter-Samariter-Bund stehen. Auf die Krankenversicherten könnten dadurch hohe Kosten zukommen. Brancheninsider erwarten zudem eine Verschlechterung der Qualität im ...