Der Berufsverband der Frauenärzte und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe fordern den Gesetzgeber dringend auf, den Schutz von gewaltbetroffenen Frauen zu verbessern. Wenn Ärztinnen und Ärzte eine Frau behandeln, deren Verletzungen Folge von Gewaltanwendung sind, so sind sie verpflichtet, der Krankenkasse den/die Verursacher zu melden. Die Krankenkasse ist dann bestrebt, die Kosten für die Behandlung vom Verursacher...