Mindestruhezeiten und andere Schutzvorschriften im Arbeitszeitgesetz dürfen nicht weiter aufgeweicht werden, fordert Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes, in einem aktuellen Interview auf der Internetseite des MB. „Das Arbeitszeitrecht setzt Grenzen, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht überschritten werden dürfen. Dazu gehört die Mindestruhezeit, die in der Europäischen Arbeitszeitrichtlinie verankert ist“,...