„Das Urteil darf nicht dazu führen, dass sich die Arbeitsbedingungen der Ärztinnen und Ärzte in Kliniken verschlechtern“, sagte der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum sogenannten Tarifeinheitsgesetz. Die Karlsruher Richter haben das 2015 in Kraft getretene Gesetz in wesentlichen Teilen für verfassungsgemäß erklärt, aber den Gesetzgeber aufgefordert, entsprechende Korrekturen...