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Krankenkasse muss nicht jede Therapie auf ärztliches Anraten bezahlen

Krankenkassen müssen nicht für alle Heilbehandlungen aufkommen. Ist die gewünschte Therapie noch Gegenstand wissenschaftlicher Diskussionen, kann die Kasse auf andere, erprobte Möglichkeiten verweisen. Das gilt auch, wenn die behandelnden Ärzte die Therapie empfohlen haben, entschied das Sozialgericht Detmold (Az.: S 3 KR 604/15). In dem verhandelten Fall litt eine Frau unter einer krankhaften Fettverteilungsstörung.
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