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JOURNAL ONKOLOGIE 02/2005

Langzeitergebnisse von systemischer Immuntherapie bei Patienten mit metastasiertem Nierenzellkarzinom

Olaf A. Brinkmann und Lothar Hertle, Klinik und Poliklinik für Urologie des Universitätsklinikums Münster – UKM
In den letzten 15 Jahren hat sich die Immuntherapie zur Behandlung von Patienten mit metastasiertem Nierenzellkarzinom (mNZK) zunehmend etabliert. Die Zytokine Interleukin 2 (IL 2) und Interferon a (IFN a) haben als Einzelsubstanzen die größten Effekte für die Therapie von Patienten mit metastasiertem Nierenzellkarzinom gezeigt. Beide Stoffe sind in Deutschland für die Therapie von Patienten mit mNZK zugelassen. Die subkutanen Applikationsformen dieser beiden oftmals kombinierten Zytokine haben sich in Deutschland weitgehend durchgesetzt. IL 2- und IFN a-basierte Kombinationstherapien erreichen Ansprechraten wie aggressivere Immuntherapiekonzepte. Die Langzeitüberlebensdaten wie auch risiokoadaptierte Vergleichsuntersuchungen weisen die Überlegenheit zytokinbasierter Immuntherapien gegenüber der Chemotherapie auf der Basis des Überlebensvorteils nach. Die Verknüpfung der Zytokin-basierten Immuntherapie mit anderen Therapieformen (z.B. operative Intervention) führen zu einer differenzierten Therapie in Abhängigkeit von dem jeweiligen Tumorstatus des Patienten mit mNZK. Spezifische Immuntherapien haben zur Zeit eher experimentellen Charakter. Es besteht für keines der dargestellten Konzepte eine Zulassung. Nur eine Standardisierung dieser Protokolle kann zukünftig die Immuntherapie der Patienten mit mNZK bereichern. Die neuen Therapieansätze mittels Blockade bestimmter Signalkaskaden werden derzeit in Kombination mit den Zytokinen klinisch geprüft und stehen daher noch nicht für die Therapie außerhalb von Zulassungsstudien zur Verfügung. Wenngleich verschiedene Aspekte der Immuntherapie weiterhin einer wissenschaftlichen Untersuchung bedürfen, so ist die zytokinbasierte Immuntherapie die Therapie der Wahl für Patienten mit mNZK. Prospektive Untersuchungen hierzu würden die wertvollsten Ergebnisse erbringen können, was durch die derzeitige Rechtslage (AMG) erheblich erschwert ist.

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