Die Entwicklung biosimilarer Antikörper birgt medizinische und rechtliche Probleme
Auch in der Onkologie werden derzeit biosimilare Antikörper, also Nachahmerpräparate von Original-Antikörpern, entwickelt und befinden sich teilweise bereits in der klinischen Prüfung. Da diese aber im Gegensatz zu Generika dem Original gegenüber nur ähnlich anstatt identisch sein können, kommt es nicht nur auf medizinischer, sondern auch auf rechtlicher Ebene zu Problemen. Diese Thematik wurde im Rahmen einer Pressekonferenz von dem Chemiker Dr. Andreas Kiewitz, Roche/Penzberg, und dem Rechtsanwalt Prof. Burkhard Sträter, Bonn, erläutert.
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