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JOURNAL ONKOLOGIE 05/2018
Seite 1/3

Hamburgisches Krebsregister für Urologen

Seit dem 1. Juli 2014 sind die behandelnden Ärzte in Hamburg dazu verpflichtet, eine neu aufgetretene bösartige Erkrankung sowie den Beginn und den Abschluss einer Therapie und die Statusänderungen bei den Verlaufsuntersuchungen an das Hamburgische Krebsregister (HKR) zu melden. Diese Meldung soll elektronisch erfolgen. Nach der Wahl des neuen Vorstands des IQUO im Juni 2017 wurde als erstes Hauptprojekt eine kompakte und vereinfachte Dokumentation aller Tumorpatienten in den teilnehmenden Praxen, medizinischen Versorgungszentren (MVZs) und Kliniken mit gleichzeitigem Datentransfer zu den Krebsregistern auf den Weg gebracht.

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