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JOURNAL ONKOLOGIE 08/2010

Probleme der Patientenverfügung aus Sicht des Strahlentherapeuten

Barbara Dietl, Klinik und Poliklinik für Strahlentherapie, Universitätsklinikum Regensburg, Christof Schäfer, Strahlentherapie am Klinikum Straubing.
Ein Jahr nach Inkrafttreten der Patientenverfügung (PV) beklagen Patientenvertreter die unzureichende Informiertheit sowie die fehlende Aufklärung der Bevölkerung zur PV in Umsetzung und Inhalt, was sicher einer der wesentlichen Gründe für die geringe Akzeptanz der PV ist. Neben der PV existieren als weitere Vorsorgeeinrichtungen die Vorsorgevollmacht (VV) und Betreuungsverfügung (BV) mit der Möglichkeit der autonomen und antizipativen Ernennung eines Betreuers bzw. Bevollmächtigten für den Ernstfall. Beide Verfahren stellen eine sinnvolle und empfehlenswerte Ergänzung zur PV dar und schaffen zusätzlich Sicherheit. Insbesondere bei onkologischen Erkrankungen ist eine PV mit dem Verweis auf „bestimmte Maßnahmen“ sinnvoll, da bei weit fortgeschrittenem Tumorleiden und palliativer Therapieintention der Verlauf der Erkrankung absehbar ist. Auch hier ist die Ernennung einer Vertrauensperson zum Betreuer/Bevollmächtigten ratsam, um dem Willen des Patienten möglichst gerecht zu werden. Eine zunehmend häufige Situation stellt der entscheidungsunfähige Patient mit onkologischer Erkrankung dar, da eine onkologische Therapie je nach Krankheit und Stadium einer lebensverlängernden bzw. symptomatischen Maßnahme entsprechen kann. Der vorliegende Artikel geht auf den juristischen Hintergrund der PV ein und beschreibt generelle, sowie speziell Radiotherapie-assoziierte Probleme bei deren Umsetzung.

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